AGB
Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Bayern üblichen Maklerprovisionen.
Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer je 3 %.
b) bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:Oberbayern und München – vom Verkäufer 2 % und vom Käufer 3 % übriges Bayern – vom Verkäufer und Käufer je 3 %
c) Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 %
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks (zahlbar vom Berechtigten) 1 %
e) bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter / Pächter
I) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2 Monatsmieten als Mindestgebühr
II) bei Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10 – Jahres-
Mietsumme 3 % ( Vereinbartes Vormiet – Optionsrecht wird der Vertragsdauer hinzugerechnet )
f) bei Vermittlung von Lieferantenverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationen, Darlehnsverträgen,
Verträgen zur Aufbaufinanzierung u.a. ist vor Abschluss des Vertrages mit uns eine Provisionsver-
einbarung schriftlich für den jeweiligen Fall zu treffen, andernfalls gelten für die Parteien von uns
festzusetzende Provisionssätze als anerkannt.
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zu-geschlagen.
Die Provisionen sind bei Vertragsabschluss fällig.
Bei Kaufleuten gilt Fürth als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.